Sie suchen einen kompetenten Strafverteidiger oder einfach einen guten Anwalt für Strafrecht in Zürich?
Ob als Strafverteidiger (der ersten Stunde), als Privatklägervertreter oder als Berater: Wir sind Experten im Strafrecht. Spezialisiert auf Strafrecht und Cybercrime. Wir besprechen alle Fälle intern und tauschen uns aus (Intervision). So gewährleisten wir konstant hohe Qualität in der Fallbearbeitung. Wir bilden uns ständig weiter und sind bestens vernetzt.
Behörden stehen wir auch als ausserordentliche Staatsanwälte zur Verfügung.
Strafverteidigung aus Leidenschaft durch Profis.
Das Konzept der Unschuldsvermutung ist für uns nicht nur ein leeres Wort. Unser Ziel ist es, für Sie mit Biss und Expertise in jeder Situation das Beste zu erreichen.
Bächtold Gallarotti sind ständig tätig in den Kantonen Zürich, Aargau, Thurgau und Schaffhausen sowie in den Kantonen der Ostschweiz und der Innerschweiz. Auf Wunsch stehen wir Ihnen in der ganzen Deutsschweiz als frei mandatierte Strafverteidiger zur Verfügung. Geschädigte und Privatkläger vertreten wir auch in der Romandie.
Werden strafrechtliche Anschuldigungen gegen Sie erhoben, sind Sie beschuldigte Person. Polizei und Staatsanwaltschaft sind eine mächtige, gut eingespielte Maschinerie, die einmal in Bewegung gesetzt, nicht mehr so leicht von einer beschuldigten Person ablässt. Als Laie sind Sie diesen Behörden hilflos ausgeliefert und haben keine Chance, die Ihnen zustehenden Verteidigungsrechte effektiv zu nutzen.
Wichtige Weichenstellungen erfolgen regelmässig ganz am Anfang eines Strafverfahrens. Mache ich Aussagen? Gebe ich Passwörter an? Verlange ich die Siegelung? Nehme ich Untersuchungshaft in Kauf? Sie benötigen daher möglichst früh im Strafverfahren erfahrene Strafverteidiger, die Ihre Situation nüchtern und objektiv einschätzen und Sie auf das vorbereiten, was kommt. Nur mit Weitsicht und einer massgeschneiderten Strategie können Sie Ihre Erfolgschancen maximieren. Zögern Sie nicht: Je früher Sie verteidigt werden, desto besser für Sie.
Vorwürfe sind zunächst nichts weiter als das: Unbewiesene Vorwürfe an eine unschuldige Person. Dennoch sind die Vorwürfe bereits mit einer Stigmatisierung verbunden und bringen Beschuldigte spürbar in die Defensive. Wir sind Ihre Verbündeten, wir hören zu und treten für Sie ein. Wir sind unabhängig und nur Ihren Interessen und dem Recht verpflichtet. Wir analysieren und loten Ihre Situation und die Rechtslage nüchtern aus. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir die Verteidigungsstrategie und verfolgen diese dann konsequent, wo nötig durch alle Instanzen (inklusive Bundesgericht und EGMR).
Je nach Ausgangslage und Interessenlage ist unsere Rolle «Kämpfer für Ihren Freispruch / Ihre Freiheit», Fürsprecher, Verhandlungsführer, Berater und Coach oder einfach nur erfahrener Begleiter durch den Strafprozess.
Wir sind stets respektvoll und freundlich im Ton, setzen uns aber ausschliesslich für die Interessen unserer Klienten ein. Dies tun wir konsequent. Werden Rechte unserer Klienten verletzt, werden wir auch laut und energisch. Wir machen keine Opposition aus Prinzip, sondern nur dort, wo dies der Strategie entspricht. Wenn wir durch partnerschaftliches Verhalten bessere Ergebnisse erzielen können, treten wir partnerschaftlich auf.
Wir verteidigen Sie unabhängig von den Vorwürfen, die gegen Sie erhoben werden. Dies umfasst grundsätzlich jede mögliche Straftat, insbesondere:
z.B. Körperverletzung, Angriff, Raufhandel, Tötungsdelikte, Tätlichkeiten
z.B. Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstähle (EBD)
z.B. sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
z.B. Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Entführung
z.B. Betrug ( Art. 146 StGB ), Konkursbetrug, Misswirtschaft, ungetreue Geschäftsbesorgung, Veruntreuung, Urkundendelikte
z.B. Hacking (unbefugtes Eindringen in eine Datenverarbeitungsanlage), DDOS-Attacken (Datenbeschädigung), Datendiebstahl (unbefugte Datenbeschaffung), Cyber-Betrug
Üble Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung
z.B. leichte und schwere Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz, qualifiziert schwere Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz (Raserdelikte), Führerausweisentzüge, Verstösse gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV)
z.B. Transport von Betäubungsmitteln, Handel mit Betäubungsmitteln, Einfuhr von Betäubungsmitteln (z.B. MDMA, Kokain, Cannabis, psychoaktive Pilze etc.)
z.B. Verstösse gegen das Zollgesetz
Landesverweis, lebenslängliches Tätigkeitsverbot, ambulante / stationäre psychiatrische Behandlung, Verwahrung
wegen Fluchtgefahr, Kollusionsgefahr, Wiederholungsgefahr, Ausführungsgefahr
Wir sind bereit, Sie vor sämtlichen Instanzen der schweizerischen Strafrechtspflege zu verteidigen. Hierzu zählen wir:
Rechtsmittel ergreifen wir nur in Ihrem Auftrag und nur bei Aussicht auf Erfolg, bzw. entsprechend unserer Verteidigungsstrategie.
Die Polizei ist sehr gut darin, Beschuldigte zum Reden zu bringen und zur Kooperation zu motivieren. Zu ihren Mitteln gehören insbesondere:
Eine engageierte Strafverteidigung zahlt sich aus, kann aber rasch eine erhebliche Summe kosten. Knappe Finanze sind kein Grund, auf eine Verteidigung verzichten zu müssen! Wir verhandeln unser Honorar zu Beginn des Mandats mit Ihnen, wobei unser Standardansatz Fr. 300 / Stunde ist. Wir vereinbaren einen ausreichenden Kostenvorschuss.
Werden schwerwiegende Vorwürfe gegen Sie erhoben oder handelt es sich zumindest nicht um eine Bagatelle, haben Sie Kraft Verfassung und Gesetz Anspruch auf amtliche Verteidigung, sofern Sie nicht über die nötigen Finanzmittel verfügen. Sprechen Sie uns darauf an, wir schätzen das gerne für Sie ein und geben Hilfestellung für den entsprechenden Antrag. Fehlende finanzielle Mittel sollten nie ein Grund sein, nicht frühzeitig effektive Verteidigung in Anspruch zu nehmen.
Haben Sie Ihre Verteidigung frei mandatiert (nicht über amtliche Verteidigung), können Sie diese jederzeit ohne Grund und grundsätzlich ohne Einhaltung einer Frist wechseln.
Haben Sie eine amtliche Verteidigung ist die Hürde bedeutend höher. Je nach Kanton müssen Sie ein schwer geschädigtes Vertrauensverhältnis zu Ihrer Verteidigung glaubhaft machen. Hierfür bedarf es objektiver Gründe. Zumindest am Anfang eines Strafverfahrens sollte Ihnen aber die Wahl einer bevorzugten amtlichen Verteidigung ermöglicht werden. Bedenken Sie jedoch immer, dass Meinungsverschiedenheiten mit Ihrer Verteidigung nicht zwingend ein schlechtes Zeichen sein müssen. Eine gute Verteidigung ist nicht bloss unkritisches Sprachrohr der Mandantschaft.
Rufen Sie uns unverbindlich an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wenn Ihnen Unrecht getan wurde, wünschen Sie sich engagiere Rechtsanwälte an Ihrer Seite, die Ihre Interessen mit Nachdruck durchsetzen. Es ist gar nicht so einfach, als geschädigte Person bei den Strafbehörden Gehör zu finden. Wir hören Ihnen zunächst einmal aufmerksam zu, verstehen Ihre Position und Ihre Anliegen.
Aus einer (oft) grossen Menge an Unterlagen erarbeiten wir dann eine übersichtliche und eingängige Strafanzeige, welche bei der Staatswältin oder dem Staatsanwalt die Bereitschaft weckt,
Ihren Fall anzupacken. Die entscheidenden juristischen Fragestellungen haben wir zu diesem Zeitpunkt bereits antizipiert und mit Ihnen vorbereitet. Wir stellen die nötigen Beweisanträge,
damit Ihr Sachverhalt bestmöglich nachgewiesen werden kann. Mit der Einreichung der Strafanzeige fängt das Verfahren aber erst an. Wichtig ist nun eine kontinuierliche Begleitung der Staatsanwaltschaft bis zum Ende. Wo nötig, greifen wir auch mit Rechtsmitteln (z.B. Beschwerden) in die Verfahrensführung ein. Meist ist dies aber nicht nötig, da wir als Privatklägervertretung einen engen, partnerschaftlichen Umgang mit der
Staatsanwaltschaft anstreben. So helfen wir Ihnen als Geschädigtenvertreter oder Privatklägervertreter weiter:
Bächtold Gallarotti Rechtsanwälte beraten auch Behörden und Unternehmen, insbesondere im Bereich Cybercrime. So entstand beispielsweise ein Handbuch zur Führung von Cyber-Strafverfahren mit unserer Mitwirkung. Dass viele Strafverfolgungsbehörden notorisch überlastet sind, ist unterdessen auch in der breiten Öffentlichkeit bekannt. Wir stehen gerne als ausserordentliche Staatsanwälte zur Verfügung. Sei es, um die
erforderliche Unabhängigkeit garanteiren zu können, um Personalengpässe zu überbrücken oder wegen unserer Fachkompetenz im Bereich Cybercrime.
Als ehemalige Strafverfolger sind wir ideal geeignet, um interne Untersuchungen zu leiten. Bei aufwändigeren Projekten ziehen wir selbst die erforderlichen Personen zur Unterstützung bei (weitere Juristen, Buchhaltungsexperten, IT-Forensiker etc.).
2. Strafanzeigen und Privatklägervertretung
3. Beratung von Unternehmen und Behörden
4. Interne Untersuchungen
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