Strafverteidiger Anwalt Strafrecht Zürich

Ihr Strafverteidiger | Anwalt für Strafrecht in Zürich, Aargau, Thurgau und Schaffhausen

Sie suchen einen kompetenten Strafverteidiger oder einfach einen guten Anwalt für Strafrecht in Zürich?

Ob als Strafverteidiger (der ersten Stunde), als Privatklägervertreter oder als Berater: Wir sind Experten im Strafrecht. Spezialisiert auf Strafrecht und Cybercrime. Wir besprechen alle Fälle intern und tauschen uns aus (Intervision). So gewährleisten wir konstant hohe Qualität in der Fallbearbeitung. Wir bilden uns ständig weiter und sind bestens vernetzt.

Behörden stehen wir auch als ausserordentliche Staatsanwälte zur Verfügung.

1. Ihre Strafverteidiger in Zürich und Umgebung

Strafverteidigung aus Leidenschaft durch Profis.

Das Konzept der Unschuldsvermutung ist für uns nicht nur ein leeres Wort. Unser Ziel ist es, für Sie mit Biss und Expertise in jeder Situation das Beste zu erreichen.

In den Kantonen Zürich, Aargau, Thurgau und Schaffhausen sowie in den Kantonen der Ostschweiz und der Innerschweiz für Sie da.

Bächtold Gallarotti sind ständig tätig in den Kantonen Zürich, Aargau, Thurgau und Schaffhausen sowie in den Kantonen der Ostschweiz und der Innerschweiz. Auf Wunsch stehen wir Ihnen in der ganzen Deutsschweiz als frei mandatierte Strafverteidiger zur Verfügung. Geschädigte und Privatkläger vertreten wir auch in der Romandie.

Weshalb benötige ich unbedingt erfahrene Strafverteidiger/ Anwälte für Strafrecht?

Werden strafrechtliche Anschuldigungen gegen Sie erhoben, sind Sie beschuldigte Person. Polizei und Staatsanwaltschaft sind eine mächtige, gut eingespielte Maschinerie, die einmal in Bewegung gesetzt, nicht mehr so leicht von einer beschuldigten Person ablässt. Als Laie sind Sie diesen Behörden hilflos ausgeliefert und haben keine Chance, die Ihnen zustehenden Verteidigungsrechte effektiv zu nutzen.

Wichtige Weichenstellungen erfolgen regelmässig ganz am Anfang eines Strafverfahrens. Mache ich Aussagen? Gebe ich Passwörter an? Verlange ich die Siegelung? Nehme ich Untersuchungshaft in Kauf? Sie benötigen daher möglichst früh im Strafverfahren erfahrene Strafverteidiger, die Ihre Situation nüchtern und objektiv einschätzen und Sie auf das vorbereiten, was kommt. Nur mit Weitsicht und einer massgeschneiderten Strategie können Sie Ihre Erfolgschancen maximieren. Zögern Sie nicht: Je früher Sie verteidigt werden, desto besser für Sie.

Was ist die Grundhaltung von Bächtold Gallarotti bei der Strafverteidigung?

Vorwürfe sind zunächst nichts weiter als das: Unbewiesene Vorwürfe an eine unschuldige Person. Dennoch sind die Vorwürfe bereits mit einer Stigmatisierung verbunden und bringen Beschuldigte spürbar in die Defensive. Wir sind Ihre Verbündeten, wir hören zu und treten für Sie ein. Wir sind unabhängig und nur Ihren Interessen und dem Recht verpflichtet. Wir analysieren und loten Ihre Situation und die Rechtslage nüchtern aus. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir die Verteidigungsstrategie und verfolgen diese dann konsequent, wo nötig durch alle Instanzen (inklusive Bundesgericht und EGMR).

Je nach Ausgangslage und Interessenlage ist unsere Rolle «Kämpfer für Ihren Freispruch / Ihre Freiheit», Fürsprecher, Verhandlungsführer, Berater und Coach oder einfach nur erfahrener Begleiter durch den Strafprozess.

Wie gehen Anwälte von Bächtold Gallarotti mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft um?

Wir sind stets respektvoll und freundlich im Ton, setzen uns aber ausschliesslich für die Interessen unserer Klienten ein. Dies tun wir konsequent. Werden Rechte unserer Klienten verletzt, werden wir auch laut und energisch. Wir machen keine Opposition aus Prinzip, sondern nur dort, wo dies der Strategie entspricht. Wenn wir durch partnerschaftliches Verhalten bessere Ergebnisse erzielen können, treten wir partnerschaftlich auf.

Bei welchen strafrechtlichen Vorwürfen verteidigen mich die Anwälte von Bächtold Gallarotti?

Wir verteidigen Sie unabhängig von den Vorwürfen, die gegen Sie erhoben werden. Dies umfasst grundsätzlich jede mögliche Straftat, insbesondere:

  • Gewaltdelikte ( Art. 111 StGB ff.)

    z.B. Körperverletzung, Angriff, Raufhandel, Tötungsdelikte, Tätlichkeiten

  • Vermögensdelikte ( Art. 137 StGB ff.)

    z.B. Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstähle (EBD)

  • Sexualdelikte ( Art. 187 StGB ff.)

    z.B. sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

  • Delikten gegen die Freiheit ( Art. 180 StGB ff.)

    z.B. Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Entführung

  • Wirtschaftskriminalität / Wirtschaftsstrafrecht

    z.B. Betrug ( Art. 146 StGB ), Konkursbetrug, Misswirtschaft, ungetreue Geschäftsbesorgung, Veruntreuung, Urkundendelikte

  • Cyberkriminalität / Cybercrime und Digitalisierte Kriminalität

    z.B. Hacking (unbefugtes Eindringen in eine Datenverarbeitungsanlage), DDOS-Attacken (Datenbeschädigung), Datendiebstahl (unbefugte Datenbeschaffung), Cyber-Betrug

  • verbotene Pornografie( Art. 197 StGB ff.)

  • Ehrverletzungsdelikte ( Art. 173 StGB ff.)

    Üble Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung

  • Internationalen Rechtshilfeverfahren / Auslieferungsverfahren

  • Strassenverkehrsdelikte und SVG-Administrativverfahren

    z.B. leichte und schwere Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz, qualifiziert schwere Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz (Raserdelikte), Führerausweisentzüge, Verstösse gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV)

  • Betäubungsmitteldelikte

    z.B. Transport von Betäubungsmitteln, Handel mit Betäubungsmitteln, Einfuhr von Betäubungsmitteln (z.B. MDMA, Kokain, Cannabis, psychoaktive Pilze etc.)

  • Verstösse gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)

  • Verwaltungsstrafrecht

    z.B. Verstösse gegen das Zollgesetz

  • Drohende Massnahmen

    Landesverweis, lebenslängliches Tätigkeitsverbot, ambulante / stationäre psychiatrische Behandlung, Verwahrung

  • Verteidigung und Betreuung im Haftverfahren (Untersuchungshaft / Sicherheitshaft)

    wegen Fluchtgefahr, Kollusionsgefahr, Wiederholungsgefahr, Ausführungsgefahr

Vor welchen strafprozessualen Instanzen verteidigen mich die Anwälte von Bächtold Gallarotti?

Wir sind bereit, Sie vor sämtlichen Instanzen der schweizerischen Strafrechtspflege zu verteidigen. Hierzu zählen wir:

  • Polizei (im Ermittlungsverfahren) / Bundeskriminalpolizei
  • Staatsanwaltschaft (im Untersuchungsverfahren und Strafbefehlsverfahren) / Bundesanwaltschaft
  • Übertretungsstrafbehörden (z.B. Statthalteramt bei Übertretungen)
  • Eidgenössische Zollverwaltung (Verstösse gegen das Zollgesetz)
  • Administrativbehörden (z.B. bei Strassenverkehrsdelikten)
  • Erstinstanzlichen Gerichten (Bezirksgerichte oder Kreisgerichte, Bundesstrafgericht)
  • Berufungsgerichten oder Beschwerdeinstanzen
  • Zwangsmassnahmengerichten (im Haftverfahren oder z.B. bei Entsiegelungsverfahren)
  • Schweizerisches Bundesgericht, Lausanne
  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Strassburg (EGMR, in besonderen Fällen)

Rechtsmittel ergreifen wir nur in Ihrem Auftrag und nur bei Aussicht auf Erfolg, bzw. entsprechend unserer Verteidigungsstrategie.

Was tut die Polizei, um Beschuldigte zum Reden zu bringen?

Die Polizei ist sehr gut darin, Beschuldigte zum Reden zu bringen und zur Kooperation zu motivieren. Zu ihren Mitteln gehören insbesondere:

  • Überraschungsmoment ausnutzen (Hausdurchsuchungen am frühen Morgen)
  • Schock-Moment ausnutzen (Passwörter erfragen, wenn Personen noch unter Schock stehen)
  • Stockholm-Syndrom ausnutzen (nettes, kumpelhaftes Auftreten, «alles wird gut, wenn Du kooperierst»)
  • betonen, dass die Bestellung eines Strafverteidigers auf eigenes finanzielles Risiko erfolgt (was nicht in jedem Fall zutrifft)
  • Bagatellisieren (Wir sind nur hier, weil die Staatsanwaltschaft das angeordnet hat. Wir selbst betrachten die Vorwürfe als wenig gravierend…).
  • (unterschwelliges) drohen mit Untersuchungshaft (wenn Sie Aussagen machen, müssen Sie nicht in Untersuchungshaft)
  • Geständnisdruck aufsetzen (wenn Sie früh ein Geständnis ablegen, wirkt sich das strafmildernd aus)

Was raten Strafverteidiger im Umgang mit der Polizei ?

  • Verlangen Sie stets einen Verteidiger.
  • Verlangen Sie stets die Siegelung für Geräte, Datenträger und Unterlagen (kann später problemlos zurückgezogen werden)
  • Geben Sie nur in Absprache mit Ihrer Verteidigung Passwörter bekannt.
  • Verlangen Sie immer einen Dolmetscher, wenn Sie die Verhandlungssprache nicht perfekt beherrschen (wenn es nicht Ihre Muttersprache ist). Der Dolmetscher ist für Sie kostenlos.
  • Machen Sie keine Aussagen dazu, was wem gehört ohne Rücksprache mit Ihrem Verteidiger.
  • Unternehmen Sie keine Fluchtversuche (Haftgrund der Fluchtgefahr ist problematisch).
  • Lassen Sie sich weder einschüchtern noch mit vermeintlich freundlichem Verhalten einlullen.

Was kostet ein guter Strafverteidiger / Anwalt für Strafrecht in Zürich?

Eine engageierte Strafverteidigung zahlt sich aus, kann aber rasch eine erhebliche Summe kosten. Knappe Finanze sind kein Grund, auf eine Verteidigung verzichten zu müssen! Wir verhandeln unser Honorar zu Beginn des Mandats mit Ihnen, wobei unser Standardansatz Fr. 300 / Stunde ist. Wir vereinbaren einen ausreichenden Kostenvorschuss.

Werden schwerwiegende Vorwürfe gegen Sie erhoben oder handelt es sich zumindest nicht um eine Bagatelle, haben Sie Kraft Verfassung und Gesetz Anspruch auf amtliche Verteidigung, sofern Sie nicht über die nötigen Finanzmittel verfügen. Sprechen Sie uns darauf an, wir schätzen das gerne für Sie ein und geben Hilfestellung für den entsprechenden Antrag. Fehlende finanzielle Mittel sollten nie ein Grund sein, nicht frühzeitig effektive Verteidigung in Anspruch zu nehmen.

Wie wechsle ich meine (amtliche) Strafverteidigung zu Bächtold Gallarotti Rechtsanwälte?

Haben Sie Ihre Verteidigung frei mandatiert (nicht über amtliche Verteidigung), können Sie diese jederzeit ohne Grund und grundsätzlich ohne Einhaltung einer Frist wechseln.

Haben Sie eine amtliche Verteidigung ist die Hürde bedeutend höher. Je nach Kanton müssen Sie ein schwer geschädigtes Vertrauensverhältnis zu Ihrer Verteidigung glaubhaft machen. Hierfür bedarf es objektiver Gründe. Zumindest am Anfang eines Strafverfahrens sollte Ihnen aber die Wahl einer bevorzugten amtlichen Verteidigung ermöglicht werden. Bedenken Sie jedoch immer, dass Meinungsverschiedenheiten mit Ihrer Verteidigung nicht zwingend ein schlechtes Zeichen sein müssen. Eine gute Verteidigung ist nicht bloss unkritisches Sprachrohr der Mandantschaft.

Noch Fragen zum Thema Strafverteidigung / Strafrecht?

Rufen Sie uns unverbindlich an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

2. Strafanzeigen und Privatklägervertretung

Wenn Ihnen Unrecht getan wurde, wünschen Sie sich engagiere Rechtsanwälte an Ihrer Seite, die Ihre Interessen mit Nachdruck durchsetzen.

Es ist gar nicht so einfach, als geschädigte Person bei den Strafbehörden Gehör zu finden. Wir hören Ihnen zunächst einmal aufmerksam zu, verstehen Ihre Position und Ihre Anliegen. Aus einer (oft) grossen Menge an Unterlagen erarbeiten wir dann eine übersichtliche und eingängige Strafanzeige, welche bei der Staatswältin oder dem Staatsanwalt die Bereitschaft weckt, Ihren Fall anzupacken. Die entscheidenden juristischen Fragestellungen haben wir zu diesem Zeitpunkt bereits antizipiert und mit Ihnen vorbereitet. Wir stellen die nötigen Beweisanträge, damit Ihr Sachverhalt bestmöglich nachgewiesen werden kann.

Mit der Einreichung der Strafanzeige fängt das Verfahren aber erst an. Wichtig ist nun eine kontinuierliche Begleitung der Staatsanwaltschaft bis zum Ende.

Wo nötig, greifen wir auch mit Rechtsmitteln (z.B. Beschwerden) in die Verfahrensführung ein. Meist ist dies aber nicht nötig, da wir als Privatklägervertretung einen engen, partnerschaftlichen Umgang mit der Staatsanwaltschaft anstreben.

So helfen wir Ihnen als Geschädigtenvertreter oder Privatklägervertreter weiter:

  • Sorgfältige Analyse Ihres Falles
  • Aufbereitung Ihres Sachverhaltes
  • Identifikation und Sicherung von Beweisen
  • Ausarbeitung und Einreichung Ihrer Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft
  • Konstituierung als Privatkläger, Geltendmachung von Schadenersatz und Genugtuung
  • Einreichung von Beweisanträgen
  • Vertretung Ihres Standpunktes vor Gericht
  • Ergreifen von Rechtsmitteln bei Bedarf (Beschwerden, Berufung)

3. Beratung von Unternehmen und Behörden

Bächtold Gallarotti Rechtsanwälte beraten auch Behörden und Unternehmen, insbesondere im Bereich Cybercrime. So entstand beispielsweise ein Handbuch zur Führung von Cyber-Strafverfahren mit unserer Mitwirkung.

Dass viele Strafverfolgungsbehörden notorisch überlastet sind, ist unterdessen auch in der breiten Öffentlichkeit bekannt. Wir stehen gerne als ausserordentliche Staatsanwälte zur Verfügung. Sei es, um die erforderliche Unabhängigkeit garanteiren zu können, um Personalengpässe zu überbrücken oder wegen unserer Fachkompetenz im Bereich Cybercrime.

4. Interne Untersuchungen

Als ehemalige Strafverfolger sind wir ideal geeignet, um interne Untersuchungen zu leiten. Bei aufwändigeren Projekten ziehen wir selbst die erforderlichen Personen zur Unterstützung bei (weitere Juristen, Buchhaltungsexperten, IT-Forensiker etc.).

Rufen Sie uns an!
+41 (0)44 242 20 20

Kontakt (Hauptadresse)

  • Adresse: Rotachstrasse 15, CH-8003 Zürich
  • Telefon: +41 (0)44 242 20 20
  • E-Mail:
    (Nicht für Inca Mail verwenden. Individuelle Mailadressen finden sich hier.)
  • Anfahrt ÖV:

    Über Goldbrunnenplatz / Schmiede Wiedikon mit Tram Nr.   9   oder Tram Nr.  14  . S-Bahn: Der Bahnhof Wiedikon ist in Gehdistanz (10 Min.).

  • Anfahrt mit dem Auto:

    Ein Kundenparkplatz ist vorhanden. Zudem gibt es Parkplätze in der blauen und weissen Zone.

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